Forderung nach einem integrierten alpinen Biodiversitätsmanagement – warum die FFH-Richtlinie bei Großraubtieren stärker differenzieren muss:
- Team ALMWEIDESCHUTZ.AT

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Die Ziele der FFH-Richtlinie – die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume Europas – sind von grundlegender Bedeutung. Gerade deshalb sehen wir vom Verein Almweideschutz.at im Alpenraum einen wesentlichen Zielkonflikt in der gegenwärtigen Umsetzung des Artenschutzes: Der Schutz einzelner Arten darf nicht isoliert betrachtet werden, wenn dadurch andere schutzwürdige Arten, Lebensräume und für deren Erhaltung notwendige Bewirtschaftungsformen gefährdet werden. Besonders deutlich wird dies am Umgang mit Großraubtieren, insbesondere dem Wolf, und der extensiven alpinen Weidewirtschaft. Die Berglandwirtschaft ist nicht lediglich eine landwirtschaftliche Produktionsform. Über Jahrhunderte hat extensive Beweidung gemeinsam mit der Mahd eine artenreiche Kulturlandschaft geschaffen und erhalten. Artenreiche Wiesen, Weiden und alpine Offenlandflächen sind Lebensraum für zahlreiche Pflanzen, Insekten, Vögel und andere Organismen. Diese Bedeutung wird inzwischen auch von der Europäischen Umweltagentur ausdrücklich bestätigt. Nach ihrer 2026 veröffentlichten Analyse hängt etwa ein Drittel der nach EU-Recht geschützten Lebensraumtypen von extensiver Beweidung ab. Die entsprechenden Lebensräume umfassen mindestens 35 Millionen Hektar. Die EEA weist zudem darauf hin, dass extensive Beweidung Offenland erhält und zahlreichen Insekten- und Vogelarten zugutekommt. Besonders eindrucksvoll ist, dass 92 % der nach EU-Recht geschützten Schmetterlingsarten des Anhangs II von extensiv bewirtschaftetem Grünland abhängig sind. Damit wird deutlich: Extensive Weidewirtschaft ist in vielen Regionen nicht das Gegenteil von Naturschutz, sondern selbst ein wesentlicher Bestandteil des Naturschutzes. Gerade im Alpenraum entsteht daraus ein besonderer Zielkonflikt. Wenn die Haltung von Weidetieren aufgrund der zunehmenden Präsenz großer Beutegreifer für Betriebe nicht mehr praktikabel oder wirtschaftlich tragfähig ist und Almen aufgegeben werden, betrifft dies nicht nur die Landwirtschaft. Es kann eine ökologische Negativkaskade entstehen: weniger Beweidung, Veränderung der Vegetationsstruktur, Verbuschung und Wiederbewaldung und damit der Verlust jener Offenlandlebensräume, von denen zahlreiche Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten abhängig sind.
Damit wird der Schutz einer Art indirekt zum Verlust zahlreicher anderer Schutzgüter beitragen. Dieser Zielkonflikt wird auch von Fachleuten thematisiert wie beispielsweise Dr. Andreas Bohner. In der Maienfelder Erklärung wird auf die hohe Bedeutung extensiv bewirtschafteter Kulturlandschaften für die Biodiversität hingewiesen und ein regional differenziertes, aktives Wolfsmanagement gefordert. Der entscheidende Punkt ist daher nicht, den Wolf als Bestandteil der europäischen Biodiversität grundsätzlich abzulehnen. Entscheidend ist die Frage nach dem räumlich und ökologisch richtigen Management. Im hochsensiblen alpinen Raum besteht ein realer Zielkonflikt zwischen einer dauerhaft hohen Wolfspräsenz und der Aufrechterhaltung der extensiven Weidewirtschaft. Dieser Konflikt sollte nicht lediglich als Interessenkonflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz betrachtet werden. Es handelt sich um einen Biodiversitätskonflikt innerhalb des Naturschutzes selbst. Die FFH-Richtlinie muss deshalb stärker dazu befähigen, verschiedene Schutzgüter miteinander abzuwägen. Ein Wolfsschutz, der die Aufgabe extensiver Almbewirtschaftung begünstigt und dadurch wertvolle Offenlandlebensräume und deren Artenvielfalt gefährdet, kann nicht allein anhand des Erhaltungszustandes des Wolfes als naturschutzfachlicher Erfolg bewertet werden. Entscheidend muss sein, wie sich die Biodiversität des gesamten betroffenen Landschaftssystems entwickelt. Dafür braucht es ein integriertes, ergebnisorientiertes alpines Biodiversitätsmanagement. Großraubtiere, Weidetiere, Landwirtschaft, Offenlandlebensräume und die daran gebundenen Arten müssen gemeinsam betrachtet werden. Der Erhaltungszustand einzelner Arten darf nicht isoliert bewertet werden, sondern muss in Beziehung zu den anderen Schutzgütern und den ökologischen Prozessen des jeweiligen Landschaftsraums stehen. Damit verbunden ist die Notwendigkeit einer europaweit abgestimmten wildtierbiologischen Raumplanung. Nicht jede europäische Landschaft verfügt über dieselben ökologischen, topografischen und sozioökonomischen Voraussetzungen. Der Alpenraum unterscheidet sich fundamental von großflächigen, dünn besiedelten Landschaften. Der Alpenraum ist gleichzeitig ein hochsensibles Naturgebiet und eine über Jahrhunderte entstandene Kulturlandschaft, deren Biodiversität in erheblichem Umfang von extensiver Landwirtschaft abhängt. Die FFH-Systematik sollte daher regional differenzierte Managementräume ermöglichen. Für besonders sensible alpine Regionen sollte geprüft werden, ob alpine Biodiversitäts- und Weideschutzzonen geschaffen werden können, in denen die Erhaltung extensiver Weidewirtschaft ausdrücklich als Biodiversitätsziel verankert wird und das Management von Großraubtieren an den übergeordneten Erhalt der alpinen Biodiversität angepasst werden kann. Dies bedeutet nicht, den Wolf generell aus Europa zu verdrängen. Es bedeutet, seine Bestandsentwicklung und sein Management räumlich an der ökologischen Tragfähigkeit und den übrigen Schutzgütern des jeweiligen Landschaftsraums auszurichten. Die Änderung des Schutzstatus des Wolfes im Jahr 2025 zeigt bereits, dass sich die europäische Politik in Richtung größerer regionaler Flexibilität bewegt. Der Wolf wurde von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie verschoben. Damit bleibt er geschützt, gleichzeitig wurde der Managementrahmen verändert und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität eröffnet. Diese Entwicklung sollte der Beginn einer stärkeren regionalen Differenzierung sein. Der Stresstest sollte daher prüfen, ob die FFH-Richtlinie ausreichend Raum für eine solche wildtierbiologische Raumplanung und eine echte Abwägung konkurrierender Biodiversitätsziele bietet. Dazu gehört auch ein ergebnisorientiertes Monitoring. Es sollte nicht nur die Entwicklung der Großraubtierpopulationen erfassen, sondern gleichzeitig dokumentieren, wie sich extensive Weidewirtschaft, Offenlandflächen, Pflanzenvielfalt, Insekten, Vögel und andere an diese Lebensräume gebundene Arten entwickeln. Nur so lässt sich feststellen, ob eine Schutzmaßnahme tatsächlich zu mehr Biodiversität führt oder ob sie an anderer Stelle Biodiversitätsverluste verursacht. Gerade im Alpenraum müssen dabei Topografie, Weideform, Betriebsstruktur, Arbeitskräfte, Tourismus, Waldanteil und die praktische Möglichkeit von Herdenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Naturschutz darf nicht bei der isolierten Betrachtung einzelner Arten stehen bleiben. Der Erfolg der FFH-Richtlinie sollte daran gemessen werden, ob sie langfristig die gesamte biologische Vielfalt und die Funktionsfähigkeit der betroffenen Landschaften erhält. Für den Alpenraum bedeutet dies: Wo eine hohe Präsenz von Großraubtieren dazu führt, dass extensive Weidewirtschaft aufgegeben wird und dadurch artenreiche Offenlandlebensräume verloren gehen, muss ein anderes Management möglich sein. Der Alpenraum braucht deshalb einen eigenständigen, integrierten und ergebnisorientierten Ansatz des Biodiversitätsmanagements – verbunden mit einer europaweit abgestimmten wildtierbiologischen Raumplanung. Nur wenn Großraubtiere, Weidetiere, Berglandwirtschaft, Offenlandlebensräume und die daran gebundene Artenvielfalt gemeinsam betrachtet werden, kann die europäische Naturschutzpolitik ihrem eigentlichen Ziel gerecht werden: nicht die Maximierung einzelner Schutzgüter, sondern die langfristige Sicherung der gesamten biologischen Vielfalt.




